Häufig gestellte Fragen


Ich hatte einen Unfall und möchte den Schaden reparieren lassen, was ist nun zu tun?

  • Schaden melden, alternativ übernehmen auch gerne wir dies für Sie
  • Kontaktieren Sie uns um einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen zu lassen
  • Nachdem der Kostenvoranschlag von der Versicherung geprüft und freigegeben wurde, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen um den Schaden zu reparieren
  • Im Falle eines Haftpflichtschadens, bei dem Sie nicht schuld waren, vermitteln wir Ihnen gerne einen Verkehrsrechts-Anwalt, der sich um die Abwicklung des Schadens mit der gegnerischen Versicherung kümmert

Meine Versicherung möchte einen Kostenvoranschlag wie wird dieser erstellt?

Werden Sie von ihrer Versicherung zu uns geschickt, um einen an ihrem Fahrzeug aufgetretenen Schaden begutachten und reparieren zu lassen, fertigen wir zuerst für die Versicherung einen Kostenvoranschlag an.

Hierzu nehmen wir die Daten ihres Autos auf und fertigen Bilder vom Schaden an. Danach erstellen wir mit einem speziellen Kalkulationsprogramm einen Kostenvoranschlag. Dieser wird online an die jeweilige Versicherung gesendet und von dieser geprüft.

Was sollte ich zur Begutachtung meines Wagens mitbringen?

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
  • Name der Versicherung
  • Versicherungsnummer und falls vorhanden Schadennummer
  • Haftpflichtschaden: Daten zum Unfallgegner (Name, Kennzeichen) und falls vorhanden ein Schreiben der gegnerischen Versicherung

Meine Kfz-Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung wo ist diese zu bezahlen?

Die Selbstbeteiligung ist direkt an uns, bei Abholung des Wagens zu entrichten.

Bekomme ich für die Reparaturzeit einen kostenlosen Ersatzwagen?

Einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen Sie von uns wenn dieser in ihrer Versicherungspolice inkludiert ist.